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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet

Zugriff auf Digitale Lohnschnittstelle (DLS)

Nach § 41 Abs. 1 Satz 7 EStG i. V. m. § 4 Abs. 2a LStDV sind Arbeitgeber verpflichtet, die aufzuzeichnenden lohnsteuerrelevanten Daten nach einer amtlich vorgeschriebenen einheitlichen digitalen Schnittstelle elektronisch zu übermitteln – unabhängig vom eingesetzten Lohnabrechnungsprogramm.

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