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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet

Arbeitgeberzuschüsse zu Kinderbetreuungskosten

Die Finanzbehörde Hamburg hat in einer Fachinformation vom 18.1.2017 (S 2221-2016/2013-52) darauf hingewiesen, dass bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage der als Sonderausgaben abziehbaren Kinderbetreuungskosten nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG die vom Arbeitgeber nach § 3 Nr.

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