Kündigung eines Chefarztes wegen Wiederheirat
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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Kündigung eines Chefarztes wegen Wiederheirat
Art. 267 AEUV; Art. 4 RL 2000/78/EG; Art. 4 Abs. 1 und 2, 140 GG; Art. 137 Abs. 3 Satz 1 WRV; § 1 KSchG; § 9 Abs. 2 AGG
Problempunkt
Der katholische Kläger ist bei der Beklagten, einem katholischen Krankenhausträger, seit 2000 als Chefarzt beschäftigt. Sein Dienstvertrag verweist auf die vom Erzbischof von Köln erlassene katholische Grundordnung (GrO 1993). Nach Scheidung der katholischen Ehe des Klägers heiratete er im Jahr 2008 ein zweites Mal standesamtlich.
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