Direkt zum Inhalt
Bild: Halfpoint/stock.adobe.com
Bild: Halfpoint/stock.adobe.com
Lesedauer: ca. 1 Minute
VERGÜTUNG - Kurz gemeldet

(Elektro-)Fahrradleasing

Das Bayerische Landesamt für Steuern (LfSt Bayern) hat durch Verfügung vom 4.10.2019 zur lohnsteuerlichen Behandlung des (Elektro-)Fahrradleasings Stellung genommen (S 2334.2.1 – 122/2 St 36).

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium