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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
Tarifermäßigung für Überstundenvergütungen
In einem vom FG Münster durch Urteil vom 23.5.2019 (3 K 1007/18 F) entschiedenen Fall hatte der schwer erkrankte Kläger mit seinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag geschlossen. Zu diesem Zeitpunkt stand fest, dass er wegen seiner Krankheit voraussichtlich nicht mehr an seinen Arbeitsplatz zurückkehren konnte.
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