Direkt zum Inhalt
 Bild: stadtratte/stock.adobe.com
Bild: stadtratte/stock.adobe.com
Lesedauer: ca. 2 Minuten
VERGÜTUNG - Kurz gemeldet

Tarifermäßigung für Überstundenvergütungen

In einem vom FG Münster durch Urteil vom 23.5.2019 (3 K 1007/18 F) entschiedenen Fall hatte der schwer erkrankte Kläger mit seinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag geschlossen. Zu diesem Zeitpunkt stand fest, dass er wegen seiner Krankheit voraussichtlich nicht mehr an seinen Arbeitsplatz zurückkehren konnte.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium