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 Bild: congerdesign/pixabay.com
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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet

Umzugskosten

Bei Versetzungen von Arbeitnehmer aus dem Ausland in das Inland übernimmt der Arbeitgeber regelmäßig die anfallenden Umzugskosten. Darunter fallen auch Maklerkosten für die Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten Unterkunft.

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