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 Bild: nadezhda1906/stock.adobe.com
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ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst

Urlaubsumrechnung bei Teilzeit

Infrage stand hierdie Umrechnung von Urlaub aufgrund eines Wechsels von Voll- in Teilzeit (LAG Köln, Urt. v. 6.6.2019 – 8 Sa 826/18, rk.). Die Klägerin arbeitete bis zum 31.7.2016 in Vollzeit bei einer 5-Tage-Woche und ab dem 1.8.2016 in Teilzeit bei einer 3-Tage-Woche. Während der Vollzeitbeschäftigung hatte sie neun Tage Urlaub genommen.

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