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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Sachgrundlose Befristung und Vorbeschäftigungsverbot
Vor dem LAG Baden-Württemberg (Urt. v. 11.3.2020 – 4 Sa 44/19) stritten die Parteien über die Wirksamkeit einer Befristung. Die Klägerin war bei der Beklagten vom 6.4.1999 bis 31.7.2000 befristet beschäftigt und als Montagearbeiterin eingesetzt. Nach fünf Monaten, zum 1.9.1999, ging das Arbeitsverhältnis im Wege eines Betriebsübergangs auf die Firma ALR über.
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