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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Urlaubsabgeltung – Freistellungserklärung
Art. 7 Abs. 1 RL 2003/88/EG; §§ 1, 11 Abs. 2 BUrlG; § 362 BGB
Problempunkt
Die Klägerin war als Altenpflegerin beschäftigt. Nach ihrem Arbeitsvertrag stand ihr ein Anspruch auf jährlich 28 Werktage Erholungsurlaub zu. Nachdem die Klägerin das Arbeitsverhältnis im April 2017 zum 31.5.2017 gekündigt hatte, stellte die Beklagte sie unter Anrechnung ihrer Überstunden und Urlaubsansprüche unwiderruflich frei.
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