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 Bild: pixabay.com
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ARBEITSRECHT

Tarifbindung durch Bezugnahmeklauseln

Rechtsprechungsübersicht

Tarifbindung

Nach § 4 Abs. 1 Satz 1 TVG gelten die Rechtsnormen eines Tarifvertrags unmittelbar und zwingend zwischen den beiderseits Tarifgebundenen, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallen. Tarifgebunden sind nach § 3 Abs. 1 TVG die Mitglieder der Tarifvertragsparteien.

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