Lesedauer: ca. 2 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Vergütung von Überstunden
Immer noch enthalten viele Arbeitsverträge die Regelung, dass sämtliche Überstunden mit der vereinbarten Vergütung abgegolten sind. Diese Regelung ist – wenn sie in vorgegebenen AGB-Arbeitsverträgen enthalten ist – unwirksam, weil sie den Arbeitnehmer unangemessen übervorteilt. Eine Ausnahme besteht allerdings im Bereich der sog. Besserverdiener.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
