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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Tat-, hilfsweise Verdachtskündigung wegen Diebstahls
Der Kläger war als Kommissionierer im Frischebereich eines Großhandelslagers beschäftigt, in dem mehr als 400 Arbeitnehmer arbeiten. Im Frischebereich wird auch sonntags gearbeitet, wohingegen im Bereich des Trockensortiments, zu dem auch Spirituosen gehören, sonntags nicht gearbeitet wird und die Beleuchtung ausgeschaltet ist.
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