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 Bild: FAHMI/stock.adobe.com
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Lesedauer: ca. 1 Minute
RECHTSPRECHUNG - Öffentlicher Dienst

Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst

Der Kläger ist bei der beklagten Gemeinde als Bautechniker gem. TVöD-V beschäftigt. Er teilte der Beklagten mit, dass er eine entgeltliche Nebentätigkeit in einem Architektenbüro mit einem Zeitaufwand von weniger als einem Fünftel der wöchentlichen Arbeitszeit ausüben wolle.

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