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RECHTSPRECHUNG - Öffentlicher Dienst
Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst
Der Kläger ist bei der beklagten Gemeinde als Bautechniker gem. TVöD-V beschäftigt. Er teilte der Beklagten mit, dass er eine entgeltliche Nebentätigkeit in einem Architektenbüro mit einem Zeitaufwand von weniger als einem Fünftel der wöchentlichen Arbeitszeit ausüben wolle.
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