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AKTUELL - Brennpunkt
Erschütterung des Beweiswerts von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
Der Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen kann erschüttert sein, wenn der angeblich arbeitsunfähige Arbeitnehmer nach Zugang der Kündigung – gleich ob Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerkündigung – eine oder mehrere Folgebescheinigungen vorlegt, die passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfassen und er unmittelbar nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine neue Beschäftigung aufnimm
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