Geleitwort: Das Rentenpaket der Bundesregierung

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 Andrea Nahles - Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Berlin
Andrea Nahles - Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Berlin

Die gesetzliche Rente ist der Kern unserer Altersvorsorge. Sie wird getragen vom Generationenvertrag: Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer finanzieren mit ihren Beiträgen die Renten der aus dem Arbeitsleben ausgeschiedenen älteren Generation. Dieser Generationenvertrag hat sich seit Jahrzehnten bewährt. Er hält Jung und Alt zusammen, macht Wohlstand für alle und in allen Lebensphasen möglich und er sorgt dafür, dass geleistete Arbeit auch im Alter honoriert wird.

Unser Land erlebt allerdings einen tief greifenden demografischen Wandel: Immer weniger Erwerbstätige müssen künftig für eine zunehmende Zahl Älterer aufkommen. Die Rentenpolitik hat deshalb in den vergangenen 15 Jahren Maßnahmen ergriffen, um die Alterssicherung demografiefest zu machen. Dazu gehören der Ausbau der zusätzlichen Altersvorsorge, die Einführung des Nachhaltigkeitsfaktors für das Rentenniveau und die schrittweise Verlängerung der Lebensarbeitszeit auf 67 Jahre, um 
die jüngere Generation zu entlasten und das Rentensystem langfristig zu sichern.

Im Grundsatz waren diese Entscheidungen richtig und sie haben unverändert Bestand. Deshalb ist das Rentenpaket auch keine Reform 
am Rentensystem. Es ist vielmehr eine Reform im System, die dort ansetzt, wo Gerechtigkeitslücken sichtbar geworden sind. Im Kern geht 
es um drei Dinge: Gerechtigkeit, Wertschätzung und Anerkennung für geleistete Arbeit. Alle Menschen, die vom Rentenpaket profitieren, haben sich das lange und hart erarbeitet. Das Rentenpaket ist also nicht geschenkt, sondern verdient.

Der erste Baustein ist die Mütterrente. Damit werten wir die Erziehungsleistung von Müttern und einigen wenigen Vätern auf, die vor 1992 Kinder bekommen und großgezogen haben.

In dieser Zeit gab es vor allem im Westen Deutschlands fast keine Krippenplätze, nicht genügend Kindergartenplätze und kaum Ganztagsschulen. Die Frauen der älteren Generation konnten oft gar keinen Beruf ausüben. Gearbeitet haben sie trotzdem, indem sie sich um die Kinder gekümmert und so einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft geleistet haben. Auch das ist Teil des Generationenvertrags. Deshalb sorgen wir mit der Mütterrente dafür, dass die Erziehung von Kindern bei der Rente stärker angerechnet wird. Fast 10 Millionen Frauen werden vom 1. Juli an eine höhere Rente bekommen, auch wenn sie bereits in Rente sind. Für diese Frauen ist das ein ganz wichtiges Zeichen der Anerkennung für ihren Lebensentwurf und die Arbeit, die sie geleistet haben.

Der zweite Baustein des Rentenpakets ist die abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren. Davon profitiert, wer mindestens 45 Jahre gearbeitet und 45 Jahre lang Beiträge gezahlt hat. Das ist ausdrücklich keine Abkehr von der Rente mit 67, sondern eine Anpassung unseres Rentensystems an die Lebenswirklichkeit der Menschen. Es sind die rentennahen Jahrgänge, die wir hier besonders im Blick haben. Die Generation, die vom modernen Arbeitsschutz kaum profitiert hat und die direkt von der Schule mit 14 oder 16 Jahren ins Arbeitsleben ging. Für diese 
Menschen verzichten wir auf Abschläge, wenn sie von der bereits bestehenden Möglichkeit Gebrauch machen, schon mit 63 in Rente zu gehen. Diese Altersgrenze wächst künftig auf 65 Jahre.

Der dritte Baustein richtet sich an diejenigen, die in ihrer Erwerbsphase schwer erkranken oder bereits erkrankt sind. Hier gilt der Grundsatz: Reha geht vor Rente. Wir sorgen für eine passgenaue Unterstützung, damit die Menschen möglichst schnell wieder auf die Beine kommen. Wer dennoch gar nicht mehr arbeiten kann und auf Erwerbsminderungsrente angewiesen ist, wird mit dem Rentenpaket ebenfalls etwas besser gestellt.

Wertschätzung und Anerkennung für geleistete Arbeit – das ist die generationenübergreifende Botschaft des Rentenpakets. Diese Botschaft kommt an und damit trägt das Rentenpaket 
dazu bei, dass es wieder gerechter zugeht in Deutschland.

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Redaktion (allg.)

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