Zwanzig Fragen an Dr. Nelly Gerig

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 Dr. Nelly Gerig - Bereichsleiterin Arbeitsbeziehungen, Richtlinien und Grundsatzfragen, Otto Group, Hamburg
Dr. Nelly Gerig - Bereichsleiterin Arbeitsbeziehungen, Richtlinien und Grundsatzfragen, Otto Group, Hamburg

Was und wo haben Sie gelernt?
Nach einer Banklehre bei der Commerzbank in Hamburg habe ich an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Jura studiert und nach dem Referendariat am OLG-Bezirk Celle berufsbegleitend promoviert zum Thema „Kündigung wegen Betriebsübergangs oder wegen Betriebsstillegung“.

Wären Sie nicht Arbeitsrechtlerin geworden, was dann?
Dann hätte ich vielleicht nach einem BWL-Studium eine kaufmännische Funktion übernommen.

Warum haben Sie sich für Ihren Beruf entschieden?
Am Arbeitsrecht reizt mich insbesondere der permanente Zielkonflikt zwischen unternehmerischer Freiheit auf der einen und Arbeitnehmerschutz auf der anderen Seite. Als Unternehmensjuristin kann ich einen besonderen Beitrag leisten, einen vernünftigen und langfristig stabilen Ausgleich dieser unterschiedlichen Interessen zu erreichen.

An meinem Beruf fasziniert mich/mag ich besonders ...
... dass es kein Routinegeschäft gibt – die Themen sind immer neu und vielfältig und häufig nicht vorhersehbar.

Wenn ich an meine ersten Berufsjahre denke, ...
... stelle ich fest, dass sich viele meiner Vorstellungen und Pläne realisiert haben – und manche nicht. Die Mischung stimmt.

Welcher Rat hat Ihnen auf Ihrem beruflichen Weg am meisten genützt?
Der Ratschlag, sich in Verhandlungen ab und an in sein Gegenüber hineinzuversetzen und die Dinge aus seiner Sicht zu betrachten. Das hilft sehr bei der Lösung von Konflikten.

Welche (sozialen) Netzwerke nutzen Sie?
Ich bin bei LinkedIn und Xing, nutze sie allerdings nicht sehr intensiv. Außerdem bin ich als Regionalleitung Nord aktiv im BVAU.

Welche berufliche Entscheidung würden Sie rückwirkend anders treffen?
Es gab sicher die ein oder andere, aber keine war so wesentlich, dass sie mir im Gedächtnis geblieben ist.

Arbeitnehmer sind dann gut, wenn ...
... sie motiviert sind und Verantwortung für ihr Handeln übernehmen. Voraussetzung dafür ist ein Umfeld im Unternehmen, das das eigenverantwortliche Handeln fördert.

Was war Ihre beruflich schwerste Entscheidung?
Die Entscheidung, nach dem Referendariat nicht in einer großen Anwaltskanzlei anzufangen, sondern ins Unternehmen einzusteigen.

Welche Themen sind für Sie die wichtigsten der nächsten zwölf Monate?
Das aktuell sehr dynamische Wettbewerbsumfeld, in dem unsere Konzernunternehmen aktiv sind, erfordert eine ständige Anpassung der Organisation und Prozesse – sehr häufig bedarf dies auch arbeitsrechtlicher Begleitung. Des Weiteren wird das tarifpolitische Engagement eine große Rolle spielen.

Arbeit bedeutet mir ...
... nicht alles, aber eine spannende, vielfältige Tätigkeit, die geprägt ist von dem Ziel, für alle Seiten gute Kompromisse zu finden.

Was fällt Ihnen zu „Arbeit und Arbeitsrecht“ ein?
Qualitativ gute und praxisnahe Aufbereitung der aktuellen und wichtigen arbeitsrechtlichen Themen.

Was lesen Sie in AuA zuerst?
Das Inhaltsverzeichnis.

Welche Rituale pflegen Sie?
Keine nennenswerten.

Mit wem würden Sie gerne mal ein Bier/ein Glas Wein trinken?
Gern mit Thomas Müller, um meiner Tochter ein Autogramm zu besorgen.

Wohin würden Sie gerne einmal reisen?
Nach China.

Welches ist Ihr Lieblingsbuch?
Der kleine Prinz von Antoine de Saint-Exupéry.

Ihre größte Leidenschaft ist ...
... mit meiner Familie ganz unterschiedliche Länder zu bereisen.

Verraten Sie uns Ihr Lebensmotto?
Think positive!

Vita: Dr. Nelly Gerig Jahrgang 1972, nach der Banklehre Jura-Studium mit Schwerpunkt Arbeitsrecht an der Universität Heidelberg, dann einige Monate London bei einem internationalen Versicherungsmakler. Ab 1998 Referendariat in Niedersachsen, seit 2000 im Bereich Arbeitsrecht bei der Otto Group tätig, berufsbegleitende Promotion. Seit 2014 Bereichsleiterin Arbeitsbeziehungen, Richtlinien und Grundsatzfragen. Co-Leitung der Regionalgruppe Nord des Bundesverbands der Arbeitsrechtler in Unternehmen (BVAU e.V.).

Ein Überblick über die drei Teilbereiche des „Kollektiven Arbeitsrechts“: Betriebsverfassungsrecht (BetrVG, SprAuG, EBRG), Unternehmensmitbestimmungsrecht (DrittelbG, MitbestG, Montan-MitbestG), Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht (TVG, Artikel 9 III GG)

Redaktion (allg.)

· Artikel im Heft ·

Zwanzig Fragen an Dr. Nelly Gerig
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Existiert eine einheitliche Definition des Begriffs Hinweisgeber?

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Welche Definition des Begriffs Whistleblowing bzw. Hinweisgeber legen Sie zugrunde?

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Frau Gallner, wie hängen Arbeitsrecht und die grundlegenden Werte unserer Verfassung zusammen?

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