18. Kongress Arbeitsrecht

Arbeitsrecht in der betrieblichen Praxis – wir machen Sie fit für die Zukunft!
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 Bild: HUSS-MEDIEN GmbH
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Am 7. und 8. Februar 2023 findet im Radisson Collection Hotel Berlin sowie virtuell der Kongress Arbeitsrecht statt.

Unter der Schirmherrschaft der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) veranstalten die GDA Kommunikation und die Fachzeitschrift „Arbeit und Arbeitsrecht“ den Kongress bereits im 18. Jahr. Andreas Krabel (Chefredakteur, Arbeit und Arbeitsrecht) und Roland Wolf (Geschäftsführer und Abteilungsleiter Arbeitsrecht und Tarifpolitik, BDA) übernehmen die Moderation.

Praxisrelevante Themen

Die Veranstaltung liefert Einblicke in die neuesten Entwicklungen und die aktuellsten Entscheidungen im Arbeitsrecht. Dabei konzentrieren sich die Vorträge auf Themen, die für die betriebliche Praxis relevant sind:

  • Kündigungsschutz,
  • hybride Führung,
  • Umstrukturierung,
  • Crowdworking,
  • Mitbestimmung und Kollektivvereinbarungen,
  • Tarifrecht,
  • Annahmeverzug im Arbeitsverhältnis sowie
  • mobiles Arbeiten.

Hochkarätige Referenten

Nach der Begrüßung durch den Arbeitgeberpräsidenten Dr. Rainer Dulger erwarten die Teilnehmer Fachvorträge führender Fachanwälte, Professoren und weitererArbeitsrechtsexperten. Mit dabei sind

  • Lilian Tschan,
  • Prof. Dr. Björn Gaul,
  • Dr. Wolfgang Lipinski,
  • Dr. Nathalie Oberthür,
  • Dr. Katrin Haußmann,
  • Inga Höltmann,
  • Dr. Marc Spielberger,
  • Prof. Dr. Ulrich Koch,
  • Prof. Dr. Gregor Thüsing, LL.M. und
  • Dr. Jan H. Lessner-Sturm.

Weiteres Programm

Zudem sieht das Programm gemeinsame Mittags- und Kaffeepausen an beiden Veranstaltungstagen und ein Get-together am Abend des ersten Veranstaltungstages vor.

Veranstaltungsort

Veranstaltungsort ist das Radisson Collection Hotel in der Karl-Liebknecht-Straße 3, 10178 Berlin.

Besucher können sich zwischen der Präsenzteilnahme im Herzen Berlins und der Onlineteilnahme entscheiden. Digital Teilnehmende erhalten einen zweiten Zugang kostenfrei für einen Kollegen dazu.

Zusätzlicher Service

Neben den umfangreichen Tagungsunterlagen, welche vor Beginn der Veranstaltung als Download zur Verfügung gestellt werden, erhalten die Teilnehmer u.a. ein Halbjahresabonnement der Zeitschrift „Arbeit und Arbeitsrecht“ sowie im Nachgang der Veranstaltung auf Wunsch eine FAO-Bescheinigung. Es werden bei vollständiger Teilnahme an beiden Tagen insgesamt zehn Stunden i.S.d. §15 FAO anerkannt.

Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr für eine Präsenzteilnahme beträgt 1.398,00 Euro zzgl. USt. Diese umfasst den Besuch des zweitägigen Kongresses, die Kaffeepausen, die gemeinsamen Mittagessen sowie die ausführlichen Tagungsunterlagen. Ebenso enthalten ist das Get-together am Abend des ersten Veranstaltungstages.

Die Teilnahmegebühr für eine Onlineteilnahme beträgt 1.398,00 Euro zzgl. USt. Diese umfasst den Log-in an beiden Kongresstagen und den Download der ausführlichen Tagungsunterlagen. Als Mehrwert erhalten die online Teilnehmenden einen separaten Log-in, über den zusätzlich ein Kollege an der Veranstaltung teilnehmen kann.

Die ermäßigte Gebühr für Abonnenten der Fachzeitschrift „Arbeit und Arbeitsrecht“ sowie Teilnehmer, deren Unternehmen Mitglied in einem Arbeitgeberverband der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände sind, beträgt 1.198,00 Euro zzgl. USt. sowohl für eine Präsenz- als auch Onlineteilnahme.

In der ermäßigten Teilnahmegebühr ist der gleiche Leistungsumfang wie im Normalpreis enthalten.

Weitere Hinweise

Die Teilnehmer sind herzlich eingeladen, bis zum 31. Januar 2023 thematisch relevante Fragen an aua.redaktion@hussmedien.de zu senden.

Die Anmeldung zur Teilname am Kongress Arbeitsrecht 2023 ist unter www.kongress-arbeitsrecht.de/anmeldung.html möglich.

Alle weiteren Informationen sind unter www.kongress-arbeitsrecht.de/home.html zu finden.

Redaktion (allg.)

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· Artikel im Heft ·

18. Kongress Arbeitsrecht
Seite 62
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