20. Kongress Arbeitsrecht – in Berlin und virtuell

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 Bild: HUSS-MEDIEN GmbH
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Im kommenden Jahr veranstaltet AuA gemeinsam mit der GDA Kommunikation bereits zum 20. Mal den Kongress Arbeitsrecht. Die Veranstaltung findet – unter der Schirmherrschaft der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e. V. (BDA) – am 1. und 2. April 2025 erneut im Steigenberger Hotel am Kanzleramt statt. Parallel haben all diejenigen, die nicht vor Ort sein können, die Möglichkeit, virtuell teilzunehmen.

Die Anwesenden können wie gewohnt ein informatives Programm erwarten, das alle relevanten Bereiche des Arbeitsrechts abdeckt und sich durch die Expertise der Referenten aus Anwaltschaft, Rechtsprechung, Lehre und Politik auszeichnet.

Nach der Begrüßung durch den Arbeitgeberpräsidenten Dr. Rainer Dulger referiert die BAG-Präsidentin Inken Gallner über das Arbeitsrecht in Zeiten großer Umwälzungen. Hieran schließt sich der beliebte Ausblick samt Bilanz des BMAS kurz vor der Bundestagswahl an. Aktuelles aus dem Arbeitsrecht reicht uns Prof. Dr. Gregor Thüsing dar.

Weitere Themen des ersten Veranstaltungstages sind die EU-Entgelttransparenzrichtlinie sowie der Annahmeverzug in der Kündigung samt der Berücksichtigung anderweitigen Verdienstes. Den Abschluss des ersten Tages bildet Prof. Dr. Arnd Diringer mit seinem Vortrag „Druck- und Verdachtskündigungen – Folgen politischer Spannungen im Betrieb“.

Die Abendveranstaltung findet im Restaurant Habel statt. Diese bietet den Teilnehmern im Rahmen einer politischen Diskussionsrunde und des Abendessens Gelegenheit zu weiterem Austausch.

Der zweite Tag startet mit Dr. Nathalie Oberthür und dem Thema „Arbeitszeit und Arbeitsort – quo vadis Direktionsrecht?“. Es folgt Prof. Dr. Kleinebrink, der sich sodann den Betriebsratswahlen 2026 und der Frage widmet, welche langfristigen Strategien und Vorbereitungen Arbeitgeber jetzt treffen sollten. Weiter geht es mit den Themen „Arbeits- und Fachkräftegewinnung aus arbeitsrechtlicher Sicht“, „Pflege und Altersversorgung als Frage der betrieblichen Praxis“ sowie zum Abschluss demUmgang mit Suchtmitteln im Betrieb.

Tickets sind ab sofort buchbar unter:

www.kongress-arbeitsrecht.de

Die Early-Bird-Aktion läuft noch bis zum 8. November 2024.

Redaktion (allg.)

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20. Kongress Arbeitsrecht – in Berlin und virtuell
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