Ab in den Urlaub
1 Allgemeines
In den letzten Jahren wurde das Urlaubsrecht stark von Entscheidungen des EuGH beeinflusst und stark verändert. Auch das BAG beschäftigte sich in jüngster Vergangenheit intensiv, zuletzt in der für generelle Ausführungen genutzten Entscheidung vom 19.3.2019 (9 AZR 315/17, AuA 10/19, S. 613, in diesem Heft), mit Fragen aus dem Bereich des Urlaubsrechts und veränderte dieses grundlegend. Exemplarisch zu erwähnen sind die Auswirkungen der Rechtsprechungsänderung im Hinblick auf den Verfall von Urlaubsansprüchen, vgl. hierzu Fuhlrott, AuA 10/19, S.581 ff., in diesem Heft.
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Dr. Thomas Barthel

Dr. Roman Parafianowicz

· Artikel im Heft ·
1 Urlaubsanspruch und Erfüllung
Gem. §§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG steht jedem Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr ein Anspruch auf bezahlten Urlaub im Umfang
Die Arbeitsvertragsparteien hatten vereinbart, dass der Mitarbeiterin zusätzlich zu 20 Arbeitstagen gesetzlichen Mindesturlaubs weitere
1 Entwicklung von Altersteilzeitmodellen
Obwohl die staatliche Förderung von Altersteilzeitmodellen 2010 auslief, erfreuen sich
Entscheidung des LAG Düsseldorf ist zutreffend
Für Kurzarbeit Null befanden sowohl der EuGH in seiner Entscheidung vom 8.11.2012 (C-229/11, AuA 2
1 Dauer des Urlaubs
Ausgangspunkt für die Berechnung des gesetzlichen Mindesturlaubs ist § 3 BUrlG. Danach beträgt der Urlaub jährlich
In diesem Fall des LAG Schleswig-Holstein (Urt. v. 6.7.2021 – 2 Sa 73 öD/21, rk.) erkrankte die Klägerin ab dem 24.7.2019 dauerhaft und