Lesedauer: ca. 2 Minuten
VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
Abfindungszahlung auf Zeitwertkonto
Das FG Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 16.6.2021 (4K4206/18) entschieden, dass Abfindungen, die für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt werden, nicht in Zeitwertkonten einfließen können. Solche Abfindungen sind kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
