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 Bild: Dilok/stock.adobe.com
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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet

Abfindungszahlung auf Zeitwertkonto

Das FG Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 16.6.2021 (4K4206/18) entschieden, dass Abfindungen, die für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt werden, nicht in Zeitwertkonten einfließen können. Solche Abfindungen sind kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt.

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