Betriebsvereinbarung für Sabbatical und Co.

Zeitwertkonten: So geht mehr Arbeitgeberattraktivität

Die gemeinsame Zeit mit der Familie wird immer wichtiger und allein der Urlaub oder die sog. Workation (Stück & Salo, AuA 12/21, S. 16f.; Adam, Klein & Herda, AuA 7/22, S. 14ff.) reicht oft nicht aus. Das Modell der Wertkonten bietet den Arbeitnehmern die Option,im HR-Cafeteria-System (Linck, R. [2021]. In Schaub [Hrsg.], ArbRHB [19. Aufl., § 78 Rz. 1]. C. H. Beck.)sich selbstfinanzierte längere Auszeiten während des Arbeitsverhältnisses zu ermöglichen (vgl. Schmid & Radovic, AuA 3/22, S. 30). Der größte Vorteil dieses Modells ist, dass die Arbeitnehmer über die gesamte Freistellungsphase im bestehenden Arbeitsverhältnis bleiben und weiterhin Sozialversicherungsschutz genießen, der sonst bei ruhendem Arbeitsverhältnis nur einen Monat nachwirkend besteht. In der Mehrzahl der Fälle beträgt die Dauer des Sabbaticals drei bis sechs Monate, oft für eine längere Auslandsreise (Viking, 2017, Sabbatical Studie). Laut einer Xing-Studie sollen bereits ca. 10 % der Beschäftigten ein Sabbatical gemacht haben. Hintergrund ist der Wunsch nach einer längeren Auszeit vom Arbeitsalltag ohne finanzielle Sorgen. Immer mehr Arbeitnehmer wünschen, ihre Arbeitszeit vor dem regulären Renteneintritt oder zu anderen Zwecken zu reduzieren, ohne auf Gehalt oder den Sozialversicherungsschutz zu verzichten. In Zeiten des Arbeitskräftemangels können Arbeitgeber hier ansetzen und entsprechende Angebote machen, die aber immer auch einer vertraglichen Grundlage bedürfen.

1105
 Bild: pixabay.com
Bild: pixabay.com

Herausforderungen und rechtlicher Rahmen

Unternehmen, die Sabbaticals einführen wollen, sehen sich folgenden Herausforderungen ausgesetzt: Zunächst muss im Rahmen der Personalplanung (vgl. § 92 BetrVG) für die Abwesenheit rechtzeitig eine geeignete Vertretung organisiert werden, was über angemessene Ankündigungsfristen gesteuert werden kann. Arbeitsrechtlich ginge die Beschaffung z. B. über eine Befristung (§ 14 Abs. 1 Nr. 3,Abs. 2 TzBfG) oder eine Leihkraft bis zu 18 Monaten (§ 1 Abs. 1b AÜG). Zudem sind ggf.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.

 

Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »

Christina Salo

Christina Salo
HR Senior Expert, BWI GmbH, Bonn

· Artikel im Heft ·

Betriebsvereinbarung für Sabbatical und Co.
Seite 16 bis 22
Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Vorteile

Die bei Mitarbeitern und Arbeitnehmervertretungen beliebte Altersteilzeit (ATZ) ist in der betrieblichen Praxis noch häufig

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Ausgangslage

Mit zunehmender Flexibilisierung des Arbeitslebens in Bezug auf Arbeitszeit und -ort erfreut sich auch das Sabbatical immer größerer

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Herr Meier, Herr Dallman, Herr Cooper, zum Anfang die ganz grundsätzliche Frage: Wann liegt überhaupt

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Lockdown und Betriebsrisiko

Die im Rahmen eines allgemeinen „Lockdown“ zur Bekämpfung der Corona-Pandemie staatlich allgemein verfügte

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Eigene duale Studentenausbildung

Ein beliebtes und oft genutztes Mittel ist die Einstellung eigener Studenten, z. B. in dualen Studiengängen. Der

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

In dem durch das BSG (Urt. v. 23.2.2021 – B12R21/18R) entschiedenen Fall ging es um die sozialversicherungsrechtliche Behandlung von