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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Abgeltung vertraglichen Zusatzurlaubs
Die Arbeitsvertragsparteien hatten vereinbart, dass der Mitarbeiterin zusätzlich zu 20 Arbeitstagen gesetzlichen Mindesturlaubs weitere zehn Arbeitstage als vertraglicher Zusatzurlaub zustehen. Weiter heißt es im Arbeitsvertrag: „Genommener Urlaub wird zunächst auf den gesetzlichen Urlaubsanspruch angerechnet.
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