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ARBEITSRECHT - Aus dem Ticker

Abgewiesene Lehrerin mit Kopftuch erhält Entschädigung

Wird eine Bewerberin mit einem muslimischen Kopftuch abgelehnt, so kann ihr eine Entschädigung wegen Benachteiligung aufgrund der Religion zugesprochen werden. So hat eine Diplominformatikerin eine Entschädigung i. H. v. eineinhalb Monatsgehältern erhalten, weil ihre Bewerbung als Lehrerin wegen des Tragens eines muslimischen Kopftuchs nicht erfolgreich war.

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