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 Bild: pixabay.com
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Lesedauer: ca. 1 Minute
VERGÜTUNG - Kurz gemeldet

Abhängige Beschäftigung trotz eigenen Gewerbes

Bei der Klägerin, einer Kanal- und Rohrreinigungsfirma, war ein Mitarbeiter beschäftigt, der das Arbeitsverhältnis zunächst gekündigt hatte. Danach meldete er ein Gewerbe an (u. a. Rohrreinigung), um selbstständig zu arbeiten. Später trat er wieder an die Klägerin heran und bot ihr an, für sie Notdienste durchzuführen und Aufträge zu Stoßzeiten abzuwickeln.

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