1 Zeitpunkt und Vorbereitung
Die regelmäßige Wahl des Betriebsrats steht gem. § 13 Abs. 1 BetrVG alle vier Jahre an. Durch die Fokussierung auf einzelne Jahre soll es u. a. Gewerkschaften und Gerichten erleichtert werden, sich administrativ auf die Wahlen und etwaige Anfechtungsverfahren einzurichten. Für die Fußballbegeisterten hat dies immerhin den Vorteil, dass der regelmäßige Wahltermin leicht festzustellen ist – er findet i. d. R. immer im Jahr einer Fußballweltmeisterschaft statt.
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Dr. Johan-Michel Menke

Bernd Weller

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Problempunkt
Anlässlich der Wahl der Bezirksschwerbehindertenvertretung beim Sanitätsführungskommando kam es zu einigen Schwierigkeiten. Das
1 Allgemeines
Die Betriebsratswahlen finden nach § 13 Abs. 1 BetrVG turnusgemäß alle vier Jahre zwischen dem 1. März und dem 31. Mai