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ARBEITSRECHT
Ablauf und Wahlanfechtung
Die Betriebsratswahl 2018 naht
1 Zeitpunkt und Vorbereitung
Die regelmäßige Wahl des Betriebsrats steht gem. § 13 Abs. 1 BetrVG alle vier Jahre an. Durch die Fokussierung auf einzelne Jahre soll es u. a. Gewerkschaften und Gerichten erleichtert werden, sich administrativ auf die Wahlen und etwaige Anfechtungsverfahren einzurichten.
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