Aktuelle Arbeitgeberpflichten

Verlängerte Corona-ArbSchV, verschärftes IfSG sowie aktuelle Pandemie-Rechtsprechung

Die zweite Wintersaison der im März 2020 ausgebrochenen Pandemie läuft mit der 4. Welle und wieder steigen – trotz frühzeitiger Warnungen des RKI – die Infektionszahlen bzw. Inzidenzen massiv und die Intensivstationen füllen sich rapide. Wieder reagieren Gesetzgeber und Regierung hektisch mit verschärften Regelungen. Der Bundestag hat am 18.11.2021 mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP die Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und weiterer Gesetze verabschiedet, u. a. sind 3G im Betrieb sowie die Homeofficepflicht vorgesehen (BT-DrS 20/78 [Normtext]; BT-DrS 20/89 [Begründung]). Nach Zustimmung des Bundesrats am 19.11.2021 ist das Gesetz am 24.11.2021 in Kraft getreten (BGBl 2021 Teil I Nr. 79 v. 23.11.2021, S. 4.906). Die neuen betrieblichen Pflichten sowie die aktuelle Pandemie-Rechtsprechung sollen hier praxisnah vorgestellt werden.

1105
Bild: Valery/stock.adobe.com
Bild: Valery/stock.adobe.com

Verlängerung Corona-ArbSchVO

Die auf § 18 Abs. 3 ArbSchG gestützte Corona-ArbSchV war an die epidemische Lage von nationaler Tragweite (§ 5 IfSG) gekoppelt, die bis zum 24.11.2021 festgestellt war (Stück/Wein, AuA 10/21, S. 14; Herfs-Röttgen, NZA 2021, S. 388). Da diese nun ausgelaufen ist, wird eine Entkoppelung vorgenommen und es gelten die Regelungen unverändert weiter, zunächst bis zum 19.3.2022. Das betrifft insbesondere:

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.

 

Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »

Boris Wein

Boris Wein
Rechtsanwalt, Head of Labour Law, Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Co. KG, Ingelheim am Rhein

· Artikel im Heft ·

Aktuelle Arbeitgeberpflichten
Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Neue betriebliche Corona-Regeln seit Ende März

Am 18.3.2022 wurde im Bundeskabinett die neu gefasste Corona-Arbeitsschutzverordnung verkündet. Die

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Seit 1. Oktober gilt die neugefasste SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV). Warum wurde

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Infektion der Klägerin mit dem Coronavirus einen Arbeitsunfall darstellt. Die

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Lockdown und Betriebsrisiko

Die im Rahmen eines allgemeinen „Lockdown“ zur Bekämpfung der Corona-Pandemie staatlich allgemein verfügte

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Die erste Veranstaltung der Reihe „Praktikerkreis Personal und Arbeitsrecht“ an der Universität Regensburg im Wintersemester 2022/23 findet am 27.10

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Zwecke und Modelle

Die Anschaffung von Arbeitskleidung dient regelmäßig zwei Zwecken:

  • Aus Arbeitsschutz-