Aktuelle Arbeitgeberpflichten
Verlängerung Corona-ArbSchVO
Die auf § 18 Abs. 3 ArbSchG gestützte Corona-ArbSchV war an die epidemische Lage von nationaler Tragweite (§ 5 IfSG) gekoppelt, die bis zum 24.11.2021 festgestellt war (Stück/Wein, AuA 10/21, S. 14; Herfs-Röttgen, NZA 2021, S. 388). Da diese nun ausgelaufen ist, wird eine Entkoppelung vorgenommen und es gelten die Regelungen unverändert weiter, zunächst bis zum 19.3.2022. Das betrifft insbesondere:
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Boris Wein

· Artikel im Heft ·
Neue betriebliche Corona-Regeln seit Ende März
Am 18.3.2022 wurde im Bundeskabinett die neu gefasste Corona-Arbeitsschutzverordnung verkündet. Die
Seit 1. Oktober gilt die neugefasste SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV). Warum wurde
Problempunkt
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Infektion der Klägerin mit dem Coronavirus einen Arbeitsunfall darstellt. Die
Lockdown und Betriebsrisiko
Die im Rahmen eines allgemeinen „Lockdown“ zur Bekämpfung der Corona-Pandemie staatlich allgemein verfügte
Die erste Veranstaltung der Reihe „Praktikerkreis Personal und Arbeitsrecht“ an der Universität Regensburg im Wintersemester 2022/23 findet am 27.10
Zwecke und Modelle
Die Anschaffung von Arbeitskleidung dient regelmäßig zwei Zwecken:
- Aus Arbeitsschutz-