Aktuelles zum Annahmeverzug

Böswilliges Unterlassen der Erzielung anderweitiger Vergütung

Über Jahrzehnte galt gesichert und nahezu unumstößlich: Die Rechtsgrundsätze des Annahmeverzugs beurteilen sich nach den Bestimmungen der §§ 615 Satz 1 i. V. m. 293ff. BGB; eine Verpflichtung zur Arbeitslosenmeldung des Arbeitnehmers bestand grundsätzlich nicht, auch wenn diese in der Praxis regelmäßig erfolgte und nach wie vor auch erfolgt, schon deshalb, um nach dem Auslaufen der Entgeltzahlungspflicht als ehemaliger Arbeitnehmer nach Ablauf der Kündigungsfrist das Arbeitslosengeld zu erhalten, wenn auch möglicherweise um die zu verhängende und/oder nicht abwendbare Sperrzeit zu verkürzen und damit die Sicherung der Existenz zumindest prinzipiell geregelt zu bekommen.

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Ob in derartigen Situationen tatsächlich eine Arbeitslosenmeldung erfolgt ist oder nicht, war für das Entstehen des Anspruchs auf Zahlung von Annahmeverzug nach § 615 Satz 1 BGB bislang zumeist irrelevant – es kam bei diesem ausschließlich darauf an, ob dessen Voraussetzungen vorlagen (Leistungsfähigkeit und tatsächliche Leistungswilligkeit des Beschäftigten, der gekündigt wurde). Die Frage, ob die Voraussetzungen des böswilligen Unterlassens der Erzielung anderweitiger Vergütung gegeben sind, ist nach der Bestimmung § 615 Satz 2 BGB und ebenso im Rahmen des § 11 Nr. 2 KSchG bei Kündigungsschutzklagen relevant.

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Dr. Ewald Helml

Dr. Ewald Helml
Direktor des ArbG Rosenheim a. D., Dozent für Arbeitsrecht bei der Referendarausbildung, Autor

· Artikel im Heft ·

Aktuelles zum Annahmeverzug
Seite 24 bis 29
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Body Teil 1

● Problempunkt

Der Kläger war bei der Beklagten auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags in leitender Position tätig. Nach

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Body Teil 1

Voraussetzungen für Annahmeverzug nach einer Kündigung

Grundsätzlich gerät der Arbeitgeber nur dann in Annahmeverzug, wenn der Arbeitnehmer die

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Ein Anspruch auf Annahmeverzugslohn nach Ausspruch einer unwirksamen Arbeitgeberkündigung besteht dann nicht, wenn der Arbeitnehmer es

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Kommt der Arbeitgeber nach Ausspruch einer unwirksamen Kündigung in Annahmeverzug, schuldet er nur dann die Vergütung, wenn der Mitarbeiter es nicht

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Die Parteien stritten darüber, ob das Arbeitsverhältnis durch den Eintritt einer vertraglich vereinbarten auflösenden Bedingung geendet

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Erteilt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer, der aus einem SARS-CoV-2-Risikogebiet zurückkehrt, ein 14-tägiges Betretungsverbot für das