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 Bild: pixabay.com
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Lesedauer: ca. 2 Minuten
ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst

Anerkennung förderlicher Zeiten I

Die Klägerin wurde seit September 2014 als Musikschullehrerin mit Unterbrechungen im Schuldienst des beklagten Landes nach dem TV-L beschäftigt und brachte Berufserfahrung von der städtischen Musikschule als Musikschullehrerin mit. Der Arbeitgeber ordnete die Klägerin bei der Einstellung zunächst der Stufe 4 zu. Dabei wurden förderliche Zeiten i. S. d. § 16 Abs.

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