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ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst
Anerkennung förderlicher Zeiten I
Die Klägerin wurde seit September 2014 als Musikschullehrerin mit Unterbrechungen im Schuldienst des beklagten Landes nach dem TV-L beschäftigt und brachte Berufserfahrung von der städtischen Musikschule als Musikschullehrerin mit. Der Arbeitgeber ordnete die Klägerin bei der Einstellung zunächst der Stufe 4 zu. Dabei wurden förderliche Zeiten i. S. d. § 16 Abs.
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