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 Bild: pixabay.com
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ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst

Anerkennung förderlicher Zeiten II

Das BAG hatte in einem zweiten Urteil, das ebenfalls am 15.10.2021 erging (6 AZR 268/20), zur Stufenzuordnung zu entscheiden. Es ging um die Anrechnung der bei anderen Arbeitgebern erworbenen einschlägigen Berufserfahrung und um die Berücksichtigung förderlicher Beschäftigungszeiten im Rahmen der Stufenzuordnung bei (erneuter) Einstellung.

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