Vor dem LAG Rheinland-Pfalz stritten die Parteien über die Wirksamkeit einer Eigenkündigung des Klägers. Dieser war als Feuerwehrmann bei den US-Stationierungsstreitkräften beschäftigt. Ab dem 24.11.2021 galt verpflichtend die sogenannte 3G-Regel am Arbeitsplatz, wonach nur Mitarbeiter, die einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis mit sich führten, Zutritt zum Arbeitsplatz hatten. Der Kläger legte jeweils negative Testergebnisse vor. Die Tarifvertragsparteien beschlossen in der Tarifrunde 2021/2022 die Zahlung einer Impfprämie von 100 Euro.
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● Problempunkt
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