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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Angemessenheit der Probezeit im befristeten Arbeitsverhältnis
Nach einer EU-Richtlinie vom 20.7.2019 soll in befristeten Arbeitsverhältnissen mit einer Dauer von zwölf Monaten und weniger eine Verhältnismäßigkeitsprüfung für die Dauer von Probezeiten stattfinden. In Umsetzung dieser Richtlinie wurde in § 15 Abs.
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