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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Annahmeverzug des Arbeitgebers
Stellt das Arbeitsgericht die Unwirksamkeit einer Kündigung fest, hat der Arbeitgeber für die Dauer des Verfahrens Annahmeverzugslohn zu leisten. Je nach Verfahrensdauer ist für den Arbeitgeber ein erhebliches finanzielles Risiko mit einer Kündigungsschutzklage verbunden.
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