Anreize ohne Aktien

Virtuelle Mitarbeiterbeteiligung

Zur Förderung der Motivation werden (vor allem leitende) Angestellte gern an der Unternehmensentwicklung beteiligt. Solche Beteiligungsmodelle sollen den Unternehmenserfolg nachhaltig steigern und die Identifikation der Arbeitnehmer mit ihrem Arbeitgeber erhöhen. Da eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung insbesondere bei einer GmbH schwierig ist, sind schuldrechtliche Konstrukte (sog. virtuelle Beteiligungen) beliebt, die die Unternehmensentwicklung spiegeln. Doch welche Grenzen muss der Arbeitgeber dabei beachten? Schränkt die Rechtsprechung die Gestaltungsfreiheit bei virtuellen Beteiligungen ein, insbesondere wenn der Mitarbeiter eigenes Geld investiert?

1105
 Bild: enjoys25/stock.adobe.com
Bild: enjoys25/stock.adobe.com

Flexible Gestaltungsmöglichkeiten

Die „virtuelle Beteiligung“ (engl.: „phantom shares“) bezeichnet ein schuldrechtliches Konstrukt, das eine Kapitalbeteiligung nachbildet. Durch Vertrag erhält der Arbeitnehmer Rechte, die ihn wirtschaftlich so stellen wie einen Gesellschafter. Auch virtuelle Anleiheoptionen (engl.: „stock appreciation rights“ oder „virtual stock options“) kommen in Betracht.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.

 

Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »

Katharina Heinrich

Katharina Heinrich
Rechtsanwältin, GIBSON, DUNN & CRUTCHER LLP, München

Dr. Mark Zimmer

Dr. Mark Zimmer
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner, GIBSON, DUNN & CRUTCHER LLP, München

· Artikel im Heft ·

Anreize ohne Aktien
Seite 46 bis 50
Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Vorteile der Mitarbeiterbeteiligung

Durch eine Beteiligung von Mitarbeitern am Unternehmen und dessen Erfolg fühlen sich die

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Ausgangslage

Viele kleine und mittelständische Unternehmen finden keinen geeigneten Nachfolger. Laut dem Report Unternehmensnachfolge 2024 der

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Vor dem LAG Schleswig-Holstein stritt ein sog. District Manager mit seinem Arbeitgeber über eine innerbetriebliche Leistungsbeurteilung

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Beteiligungsrechte bei personellen Maßnahmen

Gemäß § 99 Abs. 1 Satz 1, 2 BetrVG hat der Arbeitgeber den Betriebsrat in Unternehmen mit

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Auf Augenhöhe verhandeln

Die Betriebsratswahlen 2022 liegen hinter uns. Ein Gremium wird gewählt und meist ist es selbstverständlich, dass sich die

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

Das BAG musste in diesem Beschluss darüber entscheiden, ob eine Versetzung eines Arbeitnehmers in einen Arbeitsbereich ohne