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VERGÜTUNG
Anreize ohne Aktien
Virtuelle Mitarbeiterbeteiligung
Flexible Gestaltungsmöglichkeiten
Die „virtuelle Beteiligung“ (engl.: „phantom shares“) bezeichnet ein schuldrechtliches Konstrukt, das eine Kapitalbeteiligung nachbildet. Durch Vertrag erhält der Arbeitnehmer Rechte, die ihn wirtschaftlich so stellen wie einen Gesellschafter.
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