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 Bild: enjoys25/stock.adobe.com
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Lesedauer: ca. 14 Minuten
VERGÜTUNG

Anreize ohne Aktien

Virtuelle Mitarbeiterbeteiligung

Flexible Gestaltungsmöglichkeiten

Die „virtuelle Beteiligung“ (engl.: „phantom shares“) bezeichnet ein schuldrechtliches Konstrukt, das eine Kapitalbeteiligung nachbildet. Durch Vertrag erhält der Arbeitnehmer Rechte, die ihn wirtschaftlich so stellen wie einen Gesellschafter.

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