Vor dem LAG Sachsen-Anhalt (Urt. v. 23.11.2018 – 5 Sa 7/17) stritten die Parteien zuletzt noch um die Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte, nachdem das Arbeitsverhältnis aufgrund einer Eigenkündigung des Klägers bereits geendet hatte. Wenn die Vorwürfe in der Abmahnung unzutreffend sind, leitet die Rechtsprechung einen solchen Anspruch aus der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts her (§§ 242, 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB).
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Vor dem LAG Baden-Württemberg klagte ein Werbetechniker auf immateriellen Schadensersatz wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts und
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