Anspruch des Betriebsrats auf technisches Equipment

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 Bild: pixabay.com
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Vor dem LAG Berlin Brandenburg (Beschl. v. 14.4.2021 – 15 TaBVGa 401/21, rk.) stritten die Betriebsparteien darüber, ob der Betriebsrat einen Kostenvorschuss, hilfsweise bestimmte Sachmittel, zu erhalten hat, um Betriebsratssitzungen via Videokonferenzen durchführen zu können. Der Arbeitgeber führt Dienstleistungen aus dem Bereich des technischen Facility-Managements aus und beschäftigt ca. 610 Arbeitnehmer am Betriebssitz in Berlin. Der Betriebsrat besteht aus elf Mitgliedern und tagt regelmäßig alle zwei Wochen.

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Dr. Claudia Rid

Dr. Claudia Rid
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, CMS Hasche Sigle, München

· Artikel im Heft ·

Anspruch des Betriebsrats auf technisches Equipment
Seite 52
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