Vor dem LAG Berlin Brandenburg (Beschl. v. 14.4.2021 – 15 TaBVGa 401/21, rk.) stritten die Betriebsparteien darüber, ob der Betriebsrat einen Kostenvorschuss, hilfsweise bestimmte Sachmittel, zu erhalten hat, um Betriebsratssitzungen via Videokonferenzen durchführen zu können. Der Arbeitgeber führt Dienstleistungen aus dem Bereich des technischen Facility-Managements aus und beschäftigt ca. 610 Arbeitnehmer am Betriebssitz in Berlin. Der Betriebsrat besteht aus elf Mitgliedern und tagt regelmäßig alle zwei Wochen.
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Dr. Claudia Rid

· Artikel im Heft ·
Problempunkt
Die Beteiligten streiten im einstweiligen Verfügungsverfahren darüber, ob der Betriebsrat einen Kostenvorschuss
Rechtlicher Rahmen
Mit Beginn der Corona-Pandemie sahen sich der Gesetzgeber und vor allem Arbeitgeber, Sozialpartner und Berater mit der Frage
1 Einführung
Die betriebliche Mitbestimmung feiert in diesem Jahr ihr 100-jähriges Bestehen. Die Vorläufer des heutigen Betriebsverfassungsgesetzes
Video- und Telefonkonferenzen des Wahlvorstands
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§ 129 Abs. 1 BetrVG ermöglicht es – derzeit befristet bis zum 1.1.2021 –, für die Durchführung von Sitzungen des Betriebsrats und
Wahlberechtigung und Wählbarkeit
Wahlberechtigt zur Sprecherausschusswahl sind nach § 3 Abs. 1 SprAuG alle leitenden Angestellten (LA)