Mit einer besonderen Konstellation befasste sich das LAG Köln (Beschl. v. 14.1.2022 – 9 TaBV 34/21): Die Arbeitgeberin ist ein Zustellunternehmen mit rund 130 Mitarbeitern und einem ursprünglich siebenköpfigen Betriebsrat. Um die Zustellerinnen und Zusteller zu erreichen, versandte die Arbeitgeberin für den Betriebsrat mehrfach im Jahr das Rundschreiben „Der Betriebsrat informiert“. Kurz vor Weihnachten 2020 legten vier Mitglieder des Betriebsrats, darunter der Vorsitzende ihr Amt nieder. In einem an alle Mitarbeiter versandten Schreiben erhoben sie gegen die verbleibenden Betriebsratsmitglieder u. a.
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In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass auf die Ergreifung angemessener Maßnahmen aus Bequemlichkeit oder aus Scheu vor Austragung
Rechtsverhältnis zum Betriebsrat
In Betrieben mit i. d. R. mindestens fünf Arbeitnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet
Die korrekte Bestimmung der Vergütung vollständig freigestellter Betriebsratsmitglieder stellt eine Herausforderung für Unternehmen dar
Aktuelle gesetzliche Grundlagen der Betriebsratsvergütung
Nach § 37 Abs. 1 BetrVG führen die Mitglieder des Betriebsrats ihr Amt
Vergütung nach der (richtigen) Vergleichsgruppe
Ausgangspunkt für die Bestimmung einer rechtskonformen Betriebsratsvergütung ist die
Vergütung von Betriebsratsmitgliedern
Zunächst gilt es jedoch, die allgemeinen Grundsätze anlässlich der Vergütung von