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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Antrag auf Auflösung des Betriebsrats
Mit einer besonderen Konstellation befasste sich das LAG Köln (Beschl. v. 14.1.2022 – 9 TaBV 34/21): Die Arbeitgeberin ist ein Zustellunternehmen mit rund 130 Mitarbeitern und einem ursprünglich siebenköpfigen Betriebsrat. Um die Zustellerinnen und Zusteller zu erreichen, versandte die Arbeitgeberin für den Betriebsrat mehrfach im Jahr das Rundschreiben „Der Betriebsrat informiert“.
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