Arbeitgeber als unabhängiger Ermittler?
Verhältnis zu Strafrecht und Rechtsstaatsprinzip
Straftaten und ähnlich schwere Verfehlungen eines Arbeitnehmers zulasten des Arbeitgebers stellen regelmäßig einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung dar. Die Wertungen des Strafrechts beeinflussen in diesem Kontext auch häufig das Arbeitsverhältnis. Jedoch ist das Arbeitsrecht keinesfalls abschließend an die Wertungen des Strafrechts gebunden. Das gilt in gewissem Maße auch für die sonst so elementare Unschuldsvermutung im Strafrecht, wonach erst die rechtskräftige Verurteilung eines Arbeitnehmers dessen (endgültige) Schuld beweist.
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Kathrin Brügger

Gamze Radovic

· Artikel im Heft ·
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De lege lata – de lege ferenda: Was ist – was kommt?
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