Arbeitsschutzrecht

Oft unterschätzt?!

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Gefahren für Leben und Gesundheit ihrer Arbeitnehmer abzuwenden, die erforderlichen Schutzvorkehrungen zu treffen und für die Einhaltung der einschlägigen öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzvorschriften zu sorgen. Das Arbeitsschutzrecht ist geprägt durch eine Vielzahl von Rechtsquellen. Neben den allgemeinen rechtlichen Vorgaben finden sich vielfältige Spezialvorschriften für bestimmte Tätigkeiten, Situationen oder Branchen. Das ohnehin komplexe Arbeitsschutzrecht stellt Arbeitgeber infolge neuer Rechtsprechung und der Gegebenheiten des modernen Arbeitslebens vor stetig neue Herausforderungen. Dieser Beitrag veranschaulicht anhand aktueller Themen, wie der Arbeit im Homeoffice und der mobilen Arbeit, des Desksharings und der Arbeitszeiterfassung, die Komplexität und Bedeutung des Arbeitsschutzrechts.

1105
 Bild: wall art/stock.adobe.com
Bild: wall art/stock.adobe.com

Überblick über die Rechtsquellen

Der Arbeitsschutz lässt sich strukturell in den sozialen Arbeitsschutz und den technischen Arbeitsschutz (Recht der Arbeitssicherheit) unterteilen.

Der soziale Arbeitsschutz (Sicherung in besonderen Situationen) umfasst bspw.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.

 

Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »

Matthias Stelzer

Matthias Stelzer
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Counsel, Dentons, Berlin

Dr. Markus Diepold

Dr. Markus Diepold
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner, Dentons, Berlin

· Artikel im Heft ·

Arbeitsschutzrecht
Seite 6 bis 8
Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Anspruch auf Workation

Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Workation besteht nur, wenn er ausnahmsweise im Arbeitsvertrag, einer

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Rechtliche Grundlagen

Unter Arbeitnehmerüberlassung versteht man die zeitlich begrenzte Überlassung eines Arbeitnehmers durch den

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Zwecke und Modelle

Die Anschaffung von Arbeitskleidung dient regelmäßig zwei Zwecken:

  • Aus Arbeitsschutz-
Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

Die SOKA-Bau zieht als gemeinsame Einrichtung der Tarifparteien des Baugewerbes u. a. Beiträge zur Urlaubskasse (ULAK)

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Überblick: Alkohol- und Suchtmittelverbote im Arbeitsverhältnis

Im Arbeitsverhältnis besteht kein grundsätzliches Alkohol- und

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Einführung

Das AÜG hat durch das „Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze“ vom 21.2.2017 (BGBl. I 2017, S. 258