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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Auflösungsantrag durch Arbeitnehmerin nach Ehrverletzung und sexueller Erniedrigung
Nach § 9 Abs. 1 Satz 1 KSchG hat das Gericht das durch eine sozialwidrige Kündigung nicht beendete Arbeitsverhältnis durch Urteil aufzulösen, wenn dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zuzumuten ist und er einen entsprechenden Auflösungsantrag stellt.
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