Auflösungsantrag wegen übler Nachrede – Darlegungs- und Beweislast
Vor dem LAG Hamburg (Urt. v. 10.6.2021 – 8 Sa 22/20) stritten die Parteien über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung sowie einen Auflösungsantrag der beklagten Arbeitgeberin.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.
Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »
· Artikel im Heft ·
Problempunkt
Die Klägerin war in einem Callcenter/Infopoint eingesetzt. Als der Arbeitgeber die Teamleiterin der Infopoints von Frau R
Ein in einem Logistikunternehmen angestellter Lackierer erkrankte am 15.6.2021 und übermittelte am selben Tag per WhatsApp eine für die
Der Kläger war bei der Beklagten als technischer Sachbearbeiter im Bereich Park- und Grünanlagen beschäftigt. Er unterzeichnete bei seiner
Zahlen, Daten und Fakten
Laut dem Bundesministerium für Gesundheit konsumieren 9 Mio. Menschen in Deutschland Alkohol in einer problematischen
Sinn und Zweck von Auflösungsanträgen
Eine sozialwidrige Kündigung, die sich also weder auf einen hinreichend dargelegten verhaltens- noch auf
Problempunkt
Die Parteien stritten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung bzw. eines arbeitgeberseitig gestellten