Auflösungsantrag wegen übler Nachrede – Darlegungs- und Beweislast

1105
 Bild: pixabay.com
Bild: pixabay.com

Vor dem LAG Hamburg (Urt. v. 10.6.2021 – 8 Sa 22/20) stritten die Parteien über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung sowie einen Auflösungsantrag der beklagten Arbeitgeberin.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.

 

Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »

· Artikel im Heft ·

Auflösungsantrag wegen übler Nachrede – Darlegungs- und Beweislast
Seite 51
Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

Die Klägerin war in einem Callcenter/Infopoint eingesetzt. Als der Arbeitgeber die Teamleiterin der Infopoints von Frau R

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Ein in einem Logistikunternehmen angestellter Lackierer erkrankte am 15.6.2021 und übermittelte am selben Tag per WhatsApp eine für die

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Der Kläger war bei der Beklagten als technischer Sachbearbeiter im Bereich Park- und Grünanlagen beschäftigt. Er unterzeichnete bei seiner

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Zahlen, Daten und Fakten

Laut dem Bundesministerium für Gesundheit konsumieren 9 Mio. Menschen in Deutschland Alkohol in einer problematischen

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Sinn und Zweck von Auflösungsanträgen

Eine sozialwidrige Kündigung, die sich also weder auf einen hinreichend dargelegten verhaltens- noch auf

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

Die Parteien stritten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung bzw. eines arbeitgeberseitig gestellten