Auskunftsanspruch des Arbeitnehmers
1 Die Ausgangssituation
Es ist bereits seit der Einführung der DSGVO zu beobachten, dass Beschäftigte den Auskunftsanspruch in Kündigungsrechtsstreiten mit dem offensichtlichen Ziel geltend machen, sich diesen in den Verhandlungen mit dem Unternehmen über eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses „versilbern“ zu lassen. Hintergedanke ist, dass der Arbeitgeber die mit dem Auskunftsanspruch zusammenhängenden „Lästigkeiten“ scheut und im Gegenzug für die Zurücknahme des Auskunftsanspruchs das Gesamtabfindungspaket für den Arbeitnehmer attraktiver ausgestaltet.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.
Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »
Dr. Lars Hinrichs
Dr. Charlotte Sander
· Artikel im Heft ·
Woraus ergeben sich die Auskunftsansprüche?
Nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO hat jede Person das Recht, Auskunft über die Verarbeitung ihrer
Anspruchsinhalt
Nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO hat jeder Betroffene das Recht – also einen Auskunftsanspruch – zu erfahren, ob, wie und welche
Beachtung datenschutzrechtlicher Grundsätze der BR-Arbeit
Der neu geschaffene § 79a Satz 1 BetrVG bestimmt, dass der Betriebsrat bei der
Problempunkt
Mit Einführung des Art. 15 Abs. 1 DSGVO hat der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber grundsätzlich einen Anspruch auf
Nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO hat jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden
Vor dem LAG Baden-Württemberg klagte ein Werbetechniker auf immateriellen Schadensersatz wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts und