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RECHTSPRECHUNG - kurz kommentiert

Auslandsdienstreise: Anordnung per Direktionsrecht

Die Reichweite des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts bietet immer wieder Anlass zu Streit. Im konkreten Fall ging es um einen Projekt- und Konstruktionsingenieur in der Abteilung Elektrik für Werkzeugmaschinen, der laut seines Arbeitsvertrags im Werk W beschäftigt war. Der Vertrag stammte aus dem Jahr 1980. Er verwies ferner auf eine Reisekostenordnung.

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