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ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst

Außerordentliche Kündigung bei tariflicher Unkündbarkeit

Der einem Schwerbehinderten gleichgestellte Kläger wurde im nicht rechtsfähigen Landesbetrieb Mobilität (LBM) Rheinland-Pfalz als Straßenwärter beschäftigt. 2011 und 2012 war er zusammen an mindestens 147 Tagen, von April bis Juli 2014 nahezu durchgehend arbeitsunfähig krank.

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