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RECHTSPRECHUNG - kurz kommentiert
Ausübung des Direktionsrechts: Billiges Ermessen
Der Kläger, geboren am 6.6.1965, verheiratet und Vater dreier Kinder, von denen er noch zweien unterhaltspflichtig ist, war seit 1988 beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis fanden die Tarifverträge der Chemischen Industrie Anwendung. Diese sahen für eine vollkontinuierliche Wechselschicht eine Schichtzulage von monatlich 292 Euro vor.
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