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ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst
Befristung zur Erprobung gem. TV-L
Die Parteien streiten um die Frage, ob das Arbeitsverhältnis zwischen ihnen durch die Beklagte beendet werden durfte. Der Kläger war zuletzt mit einem befristeten Vertrag bis Februar 2015 bei der Beklagten angestellt.
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