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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Befristungsvereinbarung mit ehemaligem Leiharbeitnehmer
Die Klägerin arbeitete bei einem Produktionsunternehmen über eine Zeitarbeitsfirma von Dezember 2017 bis 1.6.2018. Ab dem 1.6.2018 schloss sie mit dem entleihenden Unternehmen einen Arbeitsvertrag, dies zunächst befristet für ein Jahr bis 31.5.2019. Sodann verlängerten die Parteien die Befristung bis 31.12.2019.
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