Benachteiligung wegen der Rasse als Kündigungsgrund

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 Bild: Fox_Dsign/stock.adobe.com
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Die Bundeswehr sprach gegenüber einer schwerbehinderten Leiterin einer Prüfgruppe für Abrechnungen, die seit 1988 beschäftigt war, eine fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung aus, die damit begründet wurde, dass keine Form des Rassismus und Extremismus geduldet werde. Was war geschehen? Im März 2021 nahm die verheiratete Regierungssekretärin S. die Tätigkeit als Rechnungsprüferin in der der Klägerin unterstellten Prüfgruppe auf. Ein Großvater von Frau S. stammt aus der Republik Sambia. Frau S. hat eine dunkle Hautfarbe. In insgesamt drei Gesprächen zwischen der Klägerin und Frau S., die sich zwischen dem 8.

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Dr. Claudia Rid

Dr. Claudia Rid
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, CMS Hasche Sigle, München

· Artikel im Heft ·

Benachteiligung wegen der Rasse als Kündigungsgrund
Seite 51
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