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ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst
Bereitschaftszeiten: Keine Differenzierung zwischen Tag- und Nachtschichten
Der Kläger hielt die Ermittlung seiner wöchentlichen Arbeitszeit für fehlerhaft. Als Mitarbeiter im Rettungsdienst leistete er Tag-, Nacht- und Wochenendschichten, insgesamt Wechselschichtarbeit i. S. v. § 7 Abs. 1 TVöD.
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