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ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst
Beschäftigte „in der Tätigkeit von“
Die Klägerin ist als Fachkraft für den sozialpsychiatrischen Dienst im Gesundheitsamt des Beklagten gem. TVöD-V beschäftigt. Sie absolvierte die Ausbildung als staatlich anerkannte Kinderkrankenschwester und eine Weiterbildung als Betriebsschwester für den Erwachsenenbereich, zudem erlangte sie einen Abschluss als staatlich anerkannte Fachkraft für soziale Arbeit.
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