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 Bild: pixabay.com
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Lesedauer: ca. 3 Minuten
ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst

Beschäftigte „in der Tätigkeit von“

Die Klägerin ist als Fachkraft für den sozialpsychiatrischen Dienst im Gesundheitsamt des Beklagten gem. TVöD-V beschäftigt. Sie absolvierte die Ausbildung als staatlich anerkannte Kinderkrankenschwester und eine Weiterbildung als Betriebsschwester für den Erwachsenenbereich, zudem erlangte sie einen Abschluss als staatlich anerkannte Fachkraft für soziale Arbeit.

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