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 Bild: Julien Eichinger/stock.adobe.com
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Lesedauer: ca. 8 Minuten
VERGÜTUNG

Beschäftigung freier Mitarbeiter

Arbeits- und sozialrechtliche Fallstricke

Ausgangslage

Nach § 611a Abs. 1 Satz 1 BGB wird der Arbeitnehmer durch den Arbeitsvertrag in den Diensten eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet (vgl. ErfK/Preis, BGB § 611a sowie Jauernig/Mansel, BGB § 611a). Nach § 7 Abs.

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