Beschäftigung freier Mitarbeiter
Ausgangslage
Nach § 611a Abs. 1 Satz 1 BGB wird der Arbeitnehmer durch den Arbeitsvertrag in den Diensten eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet (vgl. ErfK/Preis, BGB § 611a sowie Jauernig/Mansel, BGB § 611a). Nach § 7 Abs. 1 SGB IV ist Beschäftigung die nicht selbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers (vgl. Zieglmeier, Kasseler Kommentar Sozialversicherungsrecht, SGB IV § 7).
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.
Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »
Dipl.-Theol. Tobias Noll
· Artikel im Heft ·
Problempunkt
Die Beschwerdeführerin betreibt ein Fitnessstudio und bietet ihren Kunden verschiedene Einzel- und Gruppentrainings sowie
Vor dem LSG Baden-Württemberg (Urt. v. 20.4.2021 – L 9 BA 1381/18) stritten die Parteien darüber, ob ein freiberuflicher IT-Berater in
In vielen Fällen ist es zweifelhaft, ob beschäftigte Personen als Angestellte oder als z. B. freie Mitarbeiter anzusehen sind. Um diese
Am 12. und 13. März fand im Steigenberger Hotel am Kanzleramt in Berlin sowie virtuell der 19. Kongress Arbeitsrecht statt. Die
Die erste Veranstaltung der Reihe „Praktikerkreis Personal und Arbeitsrecht“ an der Universität Regensburg im Wintersemester 2022/23 findet am 27.10
Herausforderungen und rechtlicher Rahmen
Unternehmen, die Sabbaticals einführen wollen, sehen sich folgenden Herausforderungen